RS Vwgh 1991/3/19 85/08/0042

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

"Ersatzbescheide" sind keine "Ergänzungsbescheide", die jeweils nur mit dem aufgehobenen Bescheid zusammen als sinnvolle Einheit zu deuten sind; sie müssen daher wie alle Bescheide alle Erfordernisse der Gültigkeit und Rechtmäßigkeit von Bescheiden aufweisen.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1985080042.X05

Im RIS seit

23.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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