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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
"Ersatzbescheide" sind keine "Ergänzungsbescheide", die jeweils nur mit dem aufgehobenen Bescheid zusammen als sinnvolle Einheit zu deuten sind; sie müssen daher wie alle Bescheide alle Erfordernisse der Gültigkeit und Rechtmäßigkeit von Bescheiden aufweisen.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1985080042.X05Im RIS seit
23.01.2002Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013