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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §73;Rechtssatz
Die Festsetzung des Verteilungsschlüssels gem § 73 ASVG ist ein Bescheid, weil ihr keine über den konkreten Einzelfall (Verteilung der Beiträge im Verhältnis der - dem jeweils örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger zugeordneten - Pensionslasten für ein bestimmtes Kalenderjahr) und über den bestimmten, im Verwaltungsakt erschöpfend umschriebenen Adressatenkreis hinausgehende Wirkung zukommt.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080139.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.07.2009