RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §23 Abs2;
BSVG §23 Abs4;

Rechtssatz

Führt der Versicherte sowohl einen landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betrieb, für den ein Einheitswert festgestellt worden ist, als auch (organisatorisch getrennt) einen solchen, für den dies nicht der Fall ist, so ist die Beitragsgrundlage nach § 23 Abs 4 BSVG zu ermitteln, weil in einem solchen Fall mangels gesetzlicher Anordnung von "Ob" und "Wie" einer Zusammenrechnung von gem § 23 Abs 2 mit gem Abs 4 errechneten Beitragsgrundlagen nicht davon gesprochen werden kann, ein Versicherungswert iSd § 23 Abs 2 BSVG könne ermittelt werden (vgl § 23 Abs 4 erster Satz).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X07

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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