Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §878;Rechtssatz
Die Regelungen des § 20 Abs 1 und des § 20 Abs 3 des OÖ FlVfLG 1979 berechtigt nicht zu verbindlichen Wertermittlungen im Dienst der Konkretisierung einer Parteienvereinbarung sondern handelt von Entschädigungen für vorübergehende Mehrwerte oder Minderwerte von Grundstücken, etwa bei "zeitweiligem erheblichen Nutzungsentgang durch gemeinsame Maßnahmen oder Anlagen". Eine Vereinbarung, die eine solche Wertermittlung vorsieht, überträgt der Agrarbehörde eine im Gesetz nicht vorgesehene Zuständigkeit. Sie wäre deshalb einer Genehmigung nicht zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070123.X03Im RIS seit
25.01.2001