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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §30 Abs3;Rechtssatz
Die Berücksichtigung eines überdurchschnittlichen Viehbestandes durch Zuschlag nach § 40 BewG kommt nur dann in Betracht, wenn nicht infolge überwiegender Verwendung zugekauften Futters und Überschreitung des Höchstbestandes ein gewerblicher Betrieb anzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X15Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010