RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §23 Abs2;
BSVG §23 Abs4;

Rechtssatz

Dafür, ob eine Zusammenrechnung von Beitragsgrundlagen, die nach § 23 Abs 2 bzw Abs 4 BSVG ermittelt werden, nicht in Betracht kommt, ist nicht entscheidend, ob der Versicherungspflichtige in einem oder mehreren landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben erwerbstätig ist (Hinweis E 15.12.1988, 84/08/0242, 0243).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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