RS Vwgh 1991/3/19 90/08/0099

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Veröffentlicht am 19.03.1991
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §23 Abs3 lita;

Rechtssatz

§ 23 Abs 3 lit a BSVG setzt für die Zusammenrechnung von Berechnungsgrößen bei der Führung mehrerer Betriebe voraus, daß für jeden dieser Betriebe ein Einheitswert festgestellt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X05

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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