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L82000 BauordnungNorm
AVG §38;Rechtssatz
Bei der Frage eines bestimmten Grenzverlaufes handelt es sich im Baubewilligungsverfahren um eine Vorfrage, sofern der Grenzverlauf für das Vorhaben rechtlich erheblich ist (Hinweis 19.12.1985, 82/06/0183).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988050073.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017