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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Fehlen einer bescheidmäßigen Genehmigung eines nach § 90 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 abgeschlossenen Vergleiches bedarf keiner Feststellung. Die Verbindlichkeit einer Vereinbarung der Parteien des Zusammenlegungsverfahrens darf nur im Wege der Genehmigung, nicht aber einer Feststellung herbeigeführt werden.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1987070123.X04Im RIS seit
25.01.2001