RS Vwgh 1991/3/19 87/07/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1991
beobachten
merken

Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §56;
FlVfGG §39;
FlVfLG OÖ 1979 §90 Abs1;

Rechtssatz

Das Fehlen einer bescheidmäßigen Genehmigung eines nach § 90 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 abgeschlossenen Vergleiches bedarf keiner Feststellung. Die Verbindlichkeit einer Vereinbarung der Parteien des Zusammenlegungsverfahrens darf nur im Wege der Genehmigung, nicht aber einer Feststellung herbeigeführt werden.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987070123.X04

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten