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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §29;Rechtssatz
Die vereinfachte Ermittlung der Beitragsgrundlagen nach § 23 Abs 2 BSVG setzt voraus, daß alle maßgeblichen Berechnungsgrößen in einem Verfahren zur Feststellung von Einheitswerten nach den §§ 29 bis 50 BewG ermittelt worden sind, weil dies auch gem § 23 Abs 3 BSVG für die "Modifikationen" des Einheitswertes, von welchem § 23 Abs 2 BSVG spricht, der Fall ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990080099.X09Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010