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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Ist aus der in der Berufung abgegebenen Erklärung nicht zu erkennen, womit der Berufungswerber seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt, so liegt ein begründeter Berufungsantrag nicht vor (Hinweis E 20.2.1991 91/02/0016).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020018.X03Im RIS seit
20.03.1991Zuletzt aktualisiert am
28.06.2010