Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Ein erst nach Ablauf der Berufungsfrist nachgetragener begründeter Antrag vermag an der Unzulässigkeit der Berufung nichts zu ändern (Hinweis E 31.10.1990, 90/02/0146).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten RechtsmittelantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020018.X04Im RIS seit
20.03.1991Zuletzt aktualisiert am
28.06.2010