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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Die Prüfung eines angefochtenen Bescheides auf seine Rechtmäßigkeit durch den Verwaltungsgerichtshof hat sich auf den Abspruchgegenstand zu beschränken.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020018.X01Im RIS seit
20.03.1991Zuletzt aktualisiert am
28.06.2010