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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0429/80 E 28. November 1980 VwSlg 10312 A/1980 RS 2Stammrechtssatz
Die Aufforderung zur Vornahme einer Atemluftprobe setzt nicht voraus, daß sich der Aufgeforderte oder das von ihm vorher gelenkte Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr (§ 1 StVO) befindet; entscheidend ist nur, ob die vermutete Alkoholbeeinträchtigung beim Lenken (oder der Inbetriebnahme) eines Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gegeben war.
Schlagworte
Alkotest Zeitpunkt Ort Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020202.X03Im RIS seit
12.06.2001