RS Vwgh 1991/3/20 90/02/0202

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Veröffentlicht am 20.03.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0429/80 E 28. November 1980 VwSlg 10312 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die Aufforderung zur Vornahme einer Atemluftprobe setzt nicht voraus, daß sich der Aufgeforderte oder das von ihm vorher gelenkte Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr (§ 1 StVO) befindet; entscheidend ist nur, ob die vermutete Alkoholbeeinträchtigung beim Lenken (oder der Inbetriebnahme) eines Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gegeben war.

Schlagworte

Alkotest Zeitpunkt Ort Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020202.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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