RS Vwgh 1991/3/20 90/02/0188

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Veröffentlicht am 20.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §23 Abs1;
ZustG §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/10/0176 E 5. November 1984 VwSlg 11575 A/1984 RS 3

Stammrechtssatz

Nicht jedem Untergang einer Wohnung als Abgabestelle durch Ortsabwesenheit entspricht eine Änderung der Abgabestelle iS des § 8 ZustellG, weil eine solche Änderung eine dauernde Verlegung voraussetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020188.X02

Im RIS seit

20.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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