RS Vwgh 1991/3/20 91/02/0009

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Veröffentlicht am 20.03.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ABGB §2;
ABGB §3;
B-VG Art144 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §1 Abs2;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Wird die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der damit im Zusammenhang stehenden Vorschriften verweigert, darf diesen Vorschriften nicht der Gehorsam versagt werden.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020009.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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