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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §2;Rechtssatz
Wird die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der damit im Zusammenhang stehenden Vorschriften verweigert, darf diesen Vorschriften nicht der Gehorsam versagt werden.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020009.X01Im RIS seit
12.06.2001