Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/18/0144 E 27. Mai 1988 RS 3Stammrechtssatz
Die abstrakte Behauptung, es könne ein Messfehler des Radars vorgelegen sein, vermag keine Ermittlungspflicht der Behörde in Richtung auf insoweit unbestimmte Fehler des Gerätes auszulösen, weil es nicht um die "denkbare" oder "mögliche" Fehlerhaftigkeit des Gerätes, sondern um eine tatsächliche geht. (Hinweis auf E vom 22.11.1983, 83/03/0051 und 28.2.1985, 85/02/0093)
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitSachverhalt SachverhaltsfeststellungParteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020203.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
24.05.2018