RS Vwgh 1991/3/20 90/02/0188

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Veröffentlicht am 20.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51 Abs5;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/02/0106 E 28. September 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Bestätigt die Berufungsbehörde ein gem § 51 Abs 5 VStG als aufgehoben geltendes erstinstanzliches Straferkenntnis, so belastet sie dadurch ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990020188.X03

Im RIS seit

20.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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