RS Vwgh 1991/3/21 90/09/0059

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Veröffentlicht am 21.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §52;
KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §90 Abs1;

Rechtssatz

Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus § 90 KOVG kein Anspruch auf die Einholung eines Klinikgutachtens (Hinweis E 17.3.1978, 2843/77).

Schlagworte

Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter UntersuchungenSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090059.X02

Im RIS seit

27.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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