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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Zurückweisung - Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1987 bis 1989 und vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 1986 - Auch ein Beschluß über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG äußert die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, dh daß bei unveränderter Sachlage und Rechtslage nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden darf (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, Seite 259 Abs 3 und 5 zitierte Rechtsprechung).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991130020.A01Im RIS seit
21.03.1991Zuletzt aktualisiert am
08.04.2011