RS Vwgh 1991/3/22 88/18/0049

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel
86/02 Tierärzte

Norm

RezeptpflichtG 1972 §6 lita;
TierärzteG 1975 §12 Abs1 Z4;
VStG §6;

Rechtssatz

Im Hinblick auf Verstöße gegen § 6 lit a RezeptpflichtG und § 12 Abs 1 Z 4 TierärzteG stellt auch der Umstand, daß eine Kuh durch die Verzögerung einer entsprechenden Behandlung verenden könnte, keinen schuldausschließenden Notstand dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988180049.X04

Im RIS seit

09.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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