RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0074

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes muß schon im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht iSd § 93 Abs 3 lit a BAO in der Begründung des Sicherstellungsauftrages entsprechend dargetan werden, sofern sie nicht ohnedies außer Streit steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130074.X01

Im RIS seit

28.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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