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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232;Rechtssatz
Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes muß schon im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht iSd § 93 Abs 3 lit a BAO in der Begründung des Sicherstellungsauftrages entsprechend dargetan werden, sofern sie nicht ohnedies außer Streit steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130074.X01Im RIS seit
28.02.2002