RS Vwgh 1991/3/22 88/18/0049

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1

Stammrechtssatz

In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd § 6 VStG

nicht gesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988180049.X03

Im RIS seit

09.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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