RS Vwgh 1991/3/22 90/10/0140

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;

Rechtssatz

Werden die maßgeblichen Gutachten in den Bescheiden der Erstbehörde im vollen Wortlaut wiedergegeben, kann von einer Verletzung des Parteiengehörs keine Rede sein.

Schlagworte

Gutachten ParteiengehörParteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelParteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100140.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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