Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ApG 1907 §12 Abs1 idF 1984/502;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/10/0021 90/10/0022 90/10/0023 90/10/0024 90/10/0030Rechtssatz
Der Betrieb einer öff Apotheke ist nur auf Grund einer Konzession zulässig (§ 99 Abs 1 ApG), die bei Gesellschaften in der Hand des iSd § 12 Abs 2 ApG beteiligten und Verfügungsbefugten Gesellschafters liegen muß. Betreiber des Apothekenunternehmens ist die Gesellschaft, ihm werden Rechte und Pflichten aus dem Betrieb zugerechnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990100020.X07Im RIS seit
11.07.2001