RS Vwgh 1991/3/22 88/18/0366

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand allein, daß die Tatzeit in der Nacht liegt, ist keine geeignete Grundlage für die Annahme einer die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Übermüdung; vielmehr bedarf es dazu genauer Feststellungen über Ursache und Ausmaß der Übermüdung (Hinweis E 22.2.1989, 88/02/0202).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerAlkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente MüdigkeitSachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt AmtsarztBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988180366.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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