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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand allein, daß die Tatzeit in der Nacht liegt, ist keine geeignete Grundlage für die Annahme einer die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Übermüdung; vielmehr bedarf es dazu genauer Feststellungen über Ursache und Ausmaß der Übermüdung (Hinweis E 22.2.1989, 88/02/0202).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerAlkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente MüdigkeitSachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt AmtsarztBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988180366.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012