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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23a Abs1;Rechtssatz
§ 23 a Abs 1 EStG 1972 stellt darauf ab, ob zum Zeitpunkt der Verlustzuweisung positives Betriebsvermögen vorhanden war, und nicht darauf, ob sich das negative Betriebsvermögen gegenüber dem Vorjahr erhöht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130137.X01Im RIS seit
19.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017