RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0137

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23a Abs1;

Rechtssatz

§ 23 a Abs 1 EStG 1972 stellt darauf ab, ob zum Zeitpunkt der Verlustzuweisung positives Betriebsvermögen vorhanden war, und nicht darauf, ob sich das negative Betriebsvermögen gegenüber dem Vorjahr erhöht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130137.X01

Im RIS seit

19.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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