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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Der Kanzleibetrieb eines Rechtsanwaltes ist derart einzurichten, daß dem Rechtsanwalt auch tatsächlich sämtliche Poststücke zukommen. Das bedeutet, daß ihm auch ein allenfalls ohne Inhalt versendetes Kuvert des VwGH (das im konkreten Fall einen Mängelbehebungsauftrag enthält) vorgelegt hätte werden müssen, um unverzüglich mit dem Gerichtshof Kontakt aufnehmen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991100018.X04Im RIS seit
22.03.1991Zuletzt aktualisiert am
15.07.2015