RS Vwgh 1991/3/22 91/10/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Der Kanzleibetrieb eines Rechtsanwaltes ist derart einzurichten, daß dem Rechtsanwalt auch tatsächlich sämtliche Poststücke zukommen. Das bedeutet, daß ihm auch ein allenfalls ohne Inhalt versendetes Kuvert des VwGH (das im konkreten Fall einen Mängelbehebungsauftrag enthält) vorgelegt hätte werden müssen, um unverzüglich mit dem Gerichtshof Kontakt aufnehmen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100018.X04

Im RIS seit

22.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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