RS Vwgh 1991/3/22 91/10/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Das Versehen eines bisher objektiv geeigneten und bewährten Kanzleibediensteten stellt dann ein Ereignis gem

§ 46 Abs 1 VwGG dar, wenn der Rechtsanwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht jenem Bediensteten gegenüber nachgekommen ist. Ein Verschulden trifft den Rechtsanwalt jedenfalls dann nicht, wenn sich zeigt, daß die Fristversäumung auf einem ausgesprochen weisungswidrigen Verhalten des betreffenden Kanzleiangestellten beruht hat, ohne daß ein eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes hinzugetreten wäre (Hinweis B 16.9.1983, 81/02/0341).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100018.X02

Im RIS seit

22.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten