RS Vwgh 1991/3/22 86/18/0141

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §38;

Rechtssatz

Die These, es sei denkunmöglich, einerseits die Geschwindigkeit eines sich nähernden, vorbeifahrenden und dann sich entfernenden Fahrzeuges zu schätzen, andererseits dessen Kennzeichen, Type und Farbe wahrzunehmen und schließlich Beobachtungen über eine Verkehrslichtsignalanlage zu machen, ist dem VwGH unbekannt (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0214).

Schlagworte

Feststellen der GeschwindigkeitBeweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986180141.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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