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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0614/52 E 16. Juni 1952 VwSlg 2572 A/1952 RS 1Stammrechtssatz
Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich darüber ein Urteil zu bilden vermögen, ob ein Fahrzeug mit normaler oder ungewöhnlicher Geschwindigkeit fährt.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenFeststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986180141.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.02.2010