RS Vwgh 1991/3/22 87/18/0145

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Eine ausgeprägt träge Pupillenreaktion allein bildet schon ein eindeutiges Alkoholisierungsmerkmal. Sie ist idR erst bei mindestens 1 %o Blutalkoholgehalt gegeben (Hinweis E 29.10.1964, 1272/64).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkoholisierungssymptomeFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Pupillenreaktion

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1987180145.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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