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L9 Sozial- und GesundheitsrechtNorm
B-VG Art137 / Klage zw GebietskRechtssatz
Oö. Jugendwohlfahrtsgesetz iVm Oö. Sozialhilfegesetz; der Aufwand für die Einrichtung und den Betrieb von Mutterberatungsstellen im Rahmen des Magistrates einer Statutarstadt ist vom Land zu tragen
*) Dieses Erkenntnis war vor seiner Ausfertigung aus einem Kanzleiversehen unter dem Datum 4. März 1981 registriert. Die dem Datum entsprechende obige Sammlungsnummer wurde vom Herausgeber reserviert. Als die Ausfertigung des Erkenntnisses vorlag, war aus drucktechnischen Gründen eine Berücksichtigung des richtigen Datums und Einordnung unter späterer Sammlungsnummer nicht mehr möglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, Auslegung, Jugendfürsorge, SozialhilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1981:A14.1976Dokumentnummer
JFR_10189682_76A00014_01