RS Vwgh 1991/3/22 85/18/0375

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §38 Abs5;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob von einer Rotlichtüberwachungskamera aufgenommene Schwarzweiß-Fotos zum Beweis einer Übertretung gem § 38 Abs 5 StVO herangezogen werden dürfen, sind ausschließlich tatsächliche Funktionsfehler des Gerätes von Bedeutung, nicht aber "denkbare" oder "mögliche" (Hinweis E 22.11.1983, 83/03/0051; E 6.12.1987, 87/02/0155).

Schlagworte

Beweismittel UrkundenBeweismittel Skizzen Audio-Visuelle MedienBeweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1985180375.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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