RS Vwgh 1991/3/22 90/10/0132

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs1;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §56;
AVG §60;

Rechtssatz

Der belangten Behörde war es nicht verwehrt, die Ermittlungsergebnisse des gegen eine dritte Person geführten Verfahrens betreffend die gegenständliche Causa auch im vorliegenden Fall heranzuziehen, da den Beschwerdeführern dazu Parteiengehör gewährt wurde

(Hinweis E 17.9.1980, 195/80, Slg NF 10228 A/1980).

Schlagworte

Sachverhaltsermittlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100132.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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