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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der belangten Behörde war es nicht verwehrt, die Ermittlungsergebnisse des gegen eine dritte Person geführten Verfahrens betreffend die gegenständliche Causa auch im vorliegenden Fall heranzuziehen, da den Beschwerdeführern dazu Parteiengehör gewährt wurde
(Hinweis E 17.9.1980, 195/80, Slg NF 10228 A/1980).
Schlagworte
SachverhaltsermittlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990100132.X02Im RIS seit
11.07.2001