RS Vwgh 1991/3/22 90/10/0020

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §24 Abs1;
ApG 1907 §53;
B-VG Art7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/10/0021 90/10/0022 90/10/0023 90/10/0024 90/10/0030

Rechtssatz

Im gegebenen Zusammenhang bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 24 Abs 1 und § 53 ApG (Hinweis auf das zu § 29 Abs 1 ApG ergangene E 4.7.1985, 85/08/0081,

E VfGH 27.11.1985, B 461,462/85, VfSlg 10692/1985,

B VfGH 5.12.1985, B 583/85). Die bei der Filialapothekenregelung des § 24 Abs 1 ApG zusätzlich erforderliche Bedarfsprüfung stellt ein entsprechendes Korrektiv für ein unbeschränktes Heranrücken an die bestehende öff Apotheke dar. Im übrigen durfte der Gesetzgeber in jenen Ausnahmefällen, in denen doch die Existenz der öff Apotheke gefährdet wird, beim angenommenen dringenden Bedarf der Bevölkerung - schon iSd verfassungsgesetzlich garantierten Erwerbsausübungsfreiheit - diese allfällige Existenzgefährdung in Kauf nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100020.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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