Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 24;Rechtssatz
Aussagen oder Beurkundungen von Verwandten müssen nicht grundsätzlich zugunsten ihrer nahen Angehörigen unrichtig sein. Es steht der Abgabenbehörde frei, den Sohn eines Steuerpflichtigen als Zeugen einzuvernehmen bzw eine allfällige Entschlagung gemäß § 171 BAO der freien Beweiswürdigung zu unterziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130195.X01Im RIS seit
22.03.1991