Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Die rechtliche Schlußfolgerung, daß sich dann, wenn vor dem Umschalten der Verkehrslichtsignalanlage auf nichtblinkendes Gelblicht vier Mal grünblinkendes Licht aufscheint, der Anhalteweg auf die Bremsstrecke reduziert, weil ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer bereits das erste Grünblinken als Warnzeichen deutet und danach sein Fahrverhalten einrichtet, kann sich auf § 38 Abs 6 zweiter Satz StVO stützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986180141.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.02.2010