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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Beachte
Besprechung in: RdW 1/2006, S 59-61;Rechtssatz
Ist eine Darlehensvergabe auf einen eng begrenzten Personenkreis abgestellt, so kann von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr selbst dann nicht mehr gesprochen werden, wenn zur Darlehensvergabe Fremdmittel herangezogen werden. Wenn daher schon die mangelnde Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausschließt, kann die Auseinandersetzung mit der Frage, ob die in § 23 Z 1 EStG 1972 und § 28 BAO geforderte Gewinnabsicht vorliegt, unterbleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130256.X03Im RIS seit
26.02.2002