RS Vwgh 1991/3/22 90/13/0073

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §26 Abs1;
DBAbk BRD 1955 Art1 Abs1;
DBAbk BRD 1955 Art1 Abs2;
EStG 1972 §1 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die unbekämpft gebliebene und mit dem Akteninhalt übereinstimmende Feststellung der belangten Behörde, daß der Abgabepflichtige seine bisherige Wohnung in Wien auch nach seiner Ernennung zum Universitätsprofessor an der Technischen Universität in Berlin beibehalten und wiederholt benutzt hat, ist der Abgabenbehörde beizupflichten, daß damit die unbeschränkte Steuerpflicht des Abgabepflichtige im Sinne des § 1 Abs 1 EStG 1972 gegeben ist. Die Dauer des Aufenthaltes ist bei dieser Sachlage entgegen der Auffassung des Abgabepflichtigen für die Beurteilung des Vorliegens eines Wohnsitzes im Sinne des § 26 Abs 1 BAO und des § 1 Abs 1 EStG 1972 nicht von erheblicher Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130073.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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