RS Vwgh 1991/3/22 91/10/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Organisation der Rechtsanwaltskanzlei ist vorzukehren, daß Einlaufstücke nicht so bearbeitet werden, daß die Möglichkeit der Verlegung in anderen Akten besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100018.X05

Im RIS seit

22.03.1991

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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