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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Bei der Organisation der Rechtsanwaltskanzlei ist vorzukehren, daß Einlaufstücke nicht so bearbeitet werden, daß die Möglichkeit der Verlegung in anderen Akten besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991100018.X05Im RIS seit
22.03.1991Zuletzt aktualisiert am
15.07.2015