RS Vwgh 1991/3/27 90/10/0189

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Veröffentlicht am 27.03.1991
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Index

L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Oberösterreich
L40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

PolStG OÖ 1979 §2 Abs3 litb;
VStG §2 Abs2;
VStG §27 Abs1;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Da von dem nach § 2 Abs 3 lit b PolStG OÖ verbotenen Anbahnen der Prostitution durch öffentliche Ankündigung unter anderem in Druckwerken erst gesprochen werden kann, wenn die Zeitung ihren Abnehmern zugänglich ist, handelt der Täter dort, wo die Zeitung verbreitet wird (Hinweis E 23.9.1974, 1428/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100189.X03

Im RIS seit

27.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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