RS Vwgh 1991/3/27 90/10/0215

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Veröffentlicht am 27.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EGVG Art9 Abs1 Z1;
EGVG Art9 Abs1 Z2;
VStG §44a litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/10/0065 3

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf die den Tatbildern des Art 9 Abs 1 Z 1 bis 7 EGVG nachgestellte Zusammenfassung

der Strafdrohungen im abschließenden Teil des Abs 1 genügt es, Art 9 Abs 1 EGVG als jene Vorschrift zu bezeichnen, die im Sinne des § 44 a lit c VStG bei der Verhängung der Strafe angewendet wurde; damit ist die angewendete Strafnorm hinreichend bestimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990100215.X03

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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