RS VwGH Erkenntnis 1991/04/04 90/05/0190

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Veröffentlicht am 04.04.1991
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Rechtssatz

Aus § 6 Abs 1 Wr GaragenG erwächst dem Nachbarn ein subjektiv öffentliches Recht.

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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