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L82000 BauordnungNorm
ABGB §1295 Abs2;Rechtssatz
Im Hinblick auf § 6 Abs 1 Wr GaragenG kann ohne Ermittlungsverfahren nicht angenommen werden, daß die Geltendmachung allfälliger zusätzlicher Emissionen, die lediglich mit einem geringfügigen Nachteil verbunden sind, einem Verstoß gegen das Schikaneverbot des § 1295 Abs 2 ABGB gleichkommt.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050190.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010