RS Vwgh 1991/4/4 90/05/0190

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Veröffentlicht am 04.04.1991
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Index

L82259 Garagen Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
GaragenG Wr 1957 §6 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer Zufahrt zur Tiefgarage entlang den Grundflächen der Nachbarn in einer Länge von über 50 m kann die Ansicht, daß eine Beeinträchtigung der Nachbarn auszuschließen sei, nicht als eine offenkundige Tatsache iSd § 45 Abs 1 AVG beurteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050190.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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