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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §23 Abs2;Rechtssatz
Aus § 23 Abs 2 OÖ BauO können Nachbarn nicht das Recht ableiten, daß Fensteröffnungen in der ihnen zugekehrten Wand des Stalles nicht errichtet werden dürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050179.X02Im RIS seit
04.04.1991Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009