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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar besitzt bzgl der Fragen des Ortsbildes im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ebensowenig ein Mitspracherecht wie hinsichtlich der Frage, ob der gesetzlichen Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen ausreichend entsprochen worden ist.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988050155.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009