RS Vwgh 1991/4/4 88/05/0155

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Veröffentlicht am 04.04.1991
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs8;
BauRallg;

Rechtssatz

Der Nachbar besitzt bzgl der Fragen des Ortsbildes im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ebensowenig ein Mitspracherecht wie hinsichtlich der Frage, ob der gesetzlichen Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen ausreichend entsprochen worden ist.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988050155.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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