RS Vwgh 1991/4/4 90/05/0245

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Veröffentlicht am 04.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

AVG §56;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WGG 1979 §29;

Rechtssatz

Das im § 29 WGG genannte Prüfungsrecht räumt einem Anzeiger keine Parteistellung ein. eine Mitteilung über das Fehlen der Parteistellung und die beabsichtigten Schritte zur Prüfung einer Anzeige gem § 29 WGG ist kein Bescheid.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050245.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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