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L82259 Garagen WienNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wenn auch die belangte Behörde darauf verweist, daß ihr auch Personen angehören, die Sachverständige auf den Gebieten des Bauwesens und des Gesundheitswesens sind und deren Mitwirkung sicherstellt, daß es durch die Schaffung von zehn Stellplätzen im bewilligten Wohnhaus nicht zu einer beachtenswerten Immissionsbelastung für die Nachbarn kommt, so kann damit ein fehlendes Ermittlungsverfahren in Anwendung des § 52 Abs 1 AVG nicht ersetzt werden.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990050190.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010