RS Vwgh 1991/4/4 90/05/0190

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Veröffentlicht am 04.04.1991
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Index

L82259 Garagen Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs1;
AVG §45 Abs2;
AVG §52 Abs1;
GaragenG Wr 1957 §6 Abs1;

Rechtssatz

Wenn auch die belangte Behörde darauf verweist, daß ihr auch Personen angehören, die Sachverständige auf den Gebieten des Bauwesens und des Gesundheitswesens sind und deren Mitwirkung sicherstellt, daß es durch die Schaffung von zehn Stellplätzen im bewilligten Wohnhaus nicht zu einer beachtenswerten Immissionsbelastung für die Nachbarn kommt, so kann damit ein fehlendes Ermittlungsverfahren in Anwendung des § 52 Abs 1 AVG nicht ersetzt werden.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990050190.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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